Die öffentlich-rechtlichen Sender gehören weder dem Staat noch privaten Unternehmen oder Einzelpersonen. Sie verwalten sich selbst. Das hat einen historischen Grund: Der Staat soll nie wieder – wie es in der Nazizeit geschehen ist – seine Propaganda über den Rundfunk verbreiten können.
"Das Grundgesetz schließt aus, dass der Staat unmittelbar oder mittelbar eine Anstalt oder Gesellschaft beherrscht, die Rundfunksendungen veranstaltet", entschied das Bundesverfassungsgericht 1961 in einem Urteil.
Diese Unabhängigkeit ist erforderlich, um eine wichtige Aufgabe im Mediensystem wahrnehmen zu können – die sogenannte Grundversorgung. Sie besteht darin, Informationen, Bildung, Unterhaltung und Kultur zu vermitteln, zur Meinungsbildung der Bevölkerung beizutragen und Politik und Wirtschaft zu kontrollieren und begleiten.
Außerdem sollen die öffentlich-rechtlichen Sender für ein vielfältiges Programm sorgen, in dem sich möglichst viele gesellschaftliche Gruppen inhaltlich wiederfinden können. So gibt es religiöse Sendungen und Sendungen in Türkisch, Spanisch und anderen Muttersprachen von in Deutschland lebenden Migranten.
Auch musikalisch ist die Bandbreite groß: Es wird nicht nur Pop gespielt, sondern auch Klassik, Jazz oder experimentelle Musik.
Um unabhängig zu bleiben, hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine besondere Organisationsform. Das oberste Kontrollorgan ist der Rundfunkrat.
In den Rundfunkrat entsenden gesellschaftlich wichtige Gruppen Vertreterinnen und Vertreter. Diese Gruppen sind Parteien, Gewerkschaften, Familien- und Sportverbände und Kirchen und religiöse Gemeinschaften.
Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Aufgaben erfüllen kann, gibt es den so genannten Rundfunkbeitrag: Fast jeder Haushalt in Deutschland muss monatlich einen Beitrag von rund 18 Euro für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen (Stand 2024).
Außerdem nehmen die öffentlich-rechtlichen Sender auch Geld durch Werbung ein. Der Anteil der Werbeeinnahmen am Gesamtbudget ist aber eher gering.
(Erstveröffentlichung: 2010. Letzte Aktualisierung: 05.11.2024)