Internationales Verbrechen
Internationale Zusammenarbeit
Wie sieht die Praxis aus, wenn es darum geht, die schweren Jungs zu schnappen? Auf EU-Ebene gibt es Europol, weltweit Interpol, in Deutschland das Bundeskriminalamt. Bei ihrer Arbeit müssen alle eine Reihe von Paragrafen und Gesetzen beachten.
Von Christian Jakob
Der Internationale Haftbefehl
Ein Verbrecher wird mit einem Interpol-Haftbefehl gesucht. Aber was heißt das? Konkret bedeutet das, dass ein nationaler Haftbefehl international ausgeschrieben wird. Beispiel: Ein bestimmtes Land sucht einen Verbrecher und stellt einen Haftbefehl aus. Dieser Haftbefehl wird international ausgeschrieben und wird so zum Interpol-Haftbefehl.
Die Polizei muss international zusammenarbeiten
Wichtig ist in der Folge, dass Interpol niemanden festnimmt. Interpol ist schließlich nur eine Behörde für den Informationsaustausch. Die Festnahme erfolgt jeweils durch die nationale Polizei.
Das funktioniert entweder gezielt, wenn zum Beispiel ein Land einen konkreten Hinweis auf den Aufenthaltsort eines von ihm gesuchten Straftäters in einem anderen Land hat – oder aber es erfolgt eine zufällige Festnahme. So könnte beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle auffallen, dass gegen eine bestimmte Person ein Haftbefehl aus einem anderen Land vorliegt.
Wichtig ist an dieser Stelle auch, dass deutsche Behörden nicht die Interpol-Haftbefehle durchgehen, um dann von sich aus querbeet in Deutschland nach Straftätern zu fahnden, die in anderen Ländern gesucht werden. Das wäre schlichtweg unmöglich, schließlich wird nach vielen tausend Personen per Interpol-Haftbefehl gefahndet. Ähnlich dem Interpol-Haftbefehl gibt es auch einen Europäischen Haftbefehl.
Von der Verhaftung bis zur Auslieferung
Der Weg von der Verhaftung bis zur Auslieferung kann mitunter sehr lang sein. Besonders kompliziert ist dieser Vorgang vor allem weltweit betrachtet. Beispiel: Ein Mann, der in einem anderen Land gesucht wird, wird in Deutschland aufgrund eines Interpol-Haftbefehls festgenommen. Was passiert jetzt?
Die Auslieferung ist oft schwierig
Zuallererst wird geprüft, ob die Tat dieser Person auch nach deutschem Recht eine Straftat wäre. Wenn das der Fall ist, dann kommt es zu einer Festnahmemitteilung an das ersuchende Land, dann folgt gegebenenfalls ein Auslieferungsersuchen, eine Auslieferungsbewilligung und schließlich die Auslieferung.
Allerdings gibt es auch hier wieder eine Reihe von Einschränkungen. So wird zum Beispiel nicht an ein anderes Land ausgeliefert, wenn dem Straftäter dort die Todesstrafe droht. Auch eine Zusammenarbeit mit nichtdemokratischen Ländern wird nur begrenzt durchgeführt.
Gar nicht erst verfolgt werden auf Interpol-Ebene Straftaten aus politischen, militärischen oder rassischen Gründen. Der Grund: Die politischen Gegebenheiten in den 190 Interpol-Ländern sind sehr unterschiedlich und einige Staaten befürchten eine Einmischung in sogenannte "innere Angelegenheiten".
Rechtliche Probleme bei der Strafverfolgung
Weltweit gesehen, ist eine effektive Strafverfolgung ohnehin schwierig. Aber: Das gilt nach wie vor auch für Europa. Das liegt vor allem daran, dass es keinen einheitlichen Rechtsraum innerhalb der Europäischen Union gibt. Mit völkerrechtlichen Verträgen versucht man dieses Problem allmählich in den Griff zu bekommen.
Trotzdem ist es noch ein weiter Weg. Beispiel: Wer darf wie weit in einem europäischen Nachbarland einen Straftäter verfolgen? Ab wann müssen die Behörden dieses Landes in Kenntnis gesetzt werden? Oder: Es geht um eine Blutentnahme bei einem möglichen Straftäter. In Deutschland ist das gegen den Willen des Beschuldigten möglich – in Frankreich nicht.
Quelle: SWR | Stand: 09.03.2020, 09:00 Uhr