Zusammensetzung des Rates
Der Ministerrat vertritt die einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und hat seinen Sitz in Brüssel. Es gibt keine festen Mitglieder. Die Besetzung der regelmäßigen Ratstreffen hängt von der Tagesordnung und den zu behandelnden Themen ab.
Stehen zum Beispiel Umweltfragen zur Diskussion, kommen die Umweltminister aller EU-Staaten als Rat "Umwelt" zusammen. Geht es um Wirtschaft und Finanzen, treffen sich die entsprechenden Wirtschafts- und Finanzminister. Trotzdem bleibt der Rat nur ein einziges Organ.
Die Aufgaben des Rates
Insgesamt hat der Rat folgende Aufgaben: Zum einen verabschieden die Minister europäische Rechtsvorschriften – oftmals gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, mit dem er auch den Haushaltsplan genehmigt. Weiterhin stimmt der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister die Grundzüge der europäischen Wirtschaftspolitik ab.
Auf der Basis festgelegter Richtlinien wird im Rat außerdem die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU entwickelt. Hierbei handelt es sich allerdings nur um ein Forum der Zusammenarbeit. Denn die einzelnen EU-Staaten behalten die Kontrolle über ihre eigene Außenpolitik, Sicherheit und Verteidigung.
Ferner koordiniert der Rat den Bereich Justiz und Inneres, indem er die Kooperation der nationalen Gerichte, Polizeikräfte, Zollbeamten und Einwanderungsbehörden bündelt. Und letztlich hat der Rat die Aufgabe, internationale Übereinkünfte zwischen der EU und Nicht-EU-Staaten oder Organisationen abzuschließen.
Die zentrale Stellung des Generalsekretärs
Der Vorsitz im Rat wechselt regelmäßig. Jedes EU-Mitgliedsland ist somit abwechselnd für die Tagesordnung verantwortlich. Wer den Vorsitz innehat, muss gesetzgeberische und politische Entscheidungen vorantreiben und Kompromisse unter den Mitgliedsstaaten vermitteln.
Eine zentrale Stellung besitzt der Generalsekretär, beziehungsweise sein Stellvertreter. Das Generalsekretariat unterstützt den Ratsvorsitz und sorgt für den reibungslosen Ablauf der Arbeiten. Der Generalsekretär ist außerdem der sogenannte Hohe Vertreter der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. In diesem Amt steht er dem Rat bei der Ausarbeitung und Umsetzung politischer Entscheidungen zur Seite und führt im Namen des Rates auch die Gespräche mit Drittstaaten.
Die verschiedenen Räte in der EU
Nicht zu verwechseln ist der Rat der Europäischen Union mit dem Europäischen Rat und dem Europarat. Der Europäische Rat ist ein Zusammenschluss aus Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten. Viermal im Jahr treffen sich die Staatsoberhäupter und diskutieren die politischen Zielvorstellungen innerhalb der EU.
Der Europarat ist eine eigenständige Organisation, die nichts mit der EU zu tun hat. Hier sind neben den EU-Mitgliedsstaaten auch Länder vertreten, die nicht Teil der EU sind, wie etwa die Türkei, Russland und die Schweiz. Hier stehen unter anderem der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der Demokratie im Vordergrund.
(Erstveröffentlichung: 2004. Letzte Aktualisierung: 17.02.2020)