Beschriftete Zahnputzbecher mit Vornamen in einer Kindertagesstätte

Namen im Wandel der Zeit

Welche Vornamen in Deutschland erlaubt sind

Von Anke Riedel

In Deutschland gilt die freie Vornamenwahl. Das bedeutet, dass Eltern den Namen für ihr Kind frei wählen können, ohne den Einfluss von Kirche oder gesellschaftlichen Traditionen. Das Kind muss also weder als Spross eines Stammbaums benannt werden noch nach einem Taufpaten, Verwandten oder Heiligen. Die sogenannte "gebundene Namenwahl" wurde von einer "freien Namenwahl" abgelöst.

Es existieren allerdings Richtlinien, nach denen die Standesämter entscheiden, ob ein Vorname tatsächlich als Vorname erlaubt ist. Der Name soll zum Beispiel als Vorname erkennbar sein – und, besonders wichtig: Der Name darf dem Kind nicht schaden, es also zum Beispiel nicht lächerlich machen.

Bis 2008 musste der Vorname auch das Geschlecht des Kindes verraten. War der Name nicht eindeutig männlich oder weiblich belegt, musste ein Zweitname Klarheit bringen. Nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde von Eltern, die ihre Tochter ausschließlich "Kiran" nennen wollten, sind nun geschlechsneutrale Namen wie "Toni" oder "Kim" in Deutschland erlaubt – auch ohne Zweitnamen.

Im internationalen Vergleich gelten in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich recht strenge Richtlinien für die Vergabe von Vornamen. Notfalls entscheiden Gutachten oder Gerichte, ob ein Name eingetragen wird oder nicht.

So wurden auch ungewöhnliche Namen bei uns genehmigt, wie "Woodstock", "Emily-Extra", "Prinz" oder "Mackenzie". Nicht erlaubt wurden dagegen "Porsche", "Rumpelstilzchen", "Crazy Horse", "Borussia", "Whisky" oder "Kaiserschmarrn". Auf eine besonders ausgefallene Namensgebung haben sich in den USA der Technologie-Milliardär Elon Musk und die Sängerin Grimes geeinigt: Ihr gemeinsamer Sohn heißt "X Æ A-12" – der Rufname ist "X". Dieser Name wäre in Deutschland undenkbar.

(Erstveröffentlichung 2024. Letzte Aktualisierung 01.03.2024)

UNSERE QUELLEN

Quelle: WDR

Darstellung: