Was wird bei der Bundestagswahl gewählt?
Im Deutschen Bundestag werden Gesetze diskutiert und beschlossen. Außerdem kontrollieren die Mitglieder des Bundestags die Regierung. Die Mitglieder des Bundestags werden auch Abgeordnete genannt. Diese Abgeordneten werden vom Volk direkt gewählt und entscheiden stellvertretend für die Wahlberechtigten, welche Politik gemacht wird.
Der Bundestag wird normalerweise alle vier Jahre neu gewählt. 630 Abgeordnete ziehen nach der Wahl in den Bundestag ein. Welche Abgeordneten das sind, entscheiden die Wahlberechtigten.
Wählen dürfen alle deutschen Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren. Sie haben bei der Bundestagswahl zwei Stimmen, das heißt: Sie dürfen zwei Kreuze auf dem Stimmzettel machen. Die Erststimme wird für eine Person vergeben, die Zweitstimme für eine Partei.
Was wählt man mit der Zweitstimme?
Mit der Zweitstimme wählt man die Partei auf dem Stimmzettel, deren Programm man am besten findet.
Dafür macht man sein Kreuzchen auf der rechten Seite des Stimmzettels. Dort sind die Namen der Parteien aufgelistet, die bei der Wahl antreten. Das sind sehr viele. Um am Wahltag in der Wahlkabine nicht den Überblick zu verlieren, beschäftigt man sich am besten schon vorher damit, welche der vielen Parteien man wählen möchte.
Am Abend der Bundestagswahl, wenn die Wahllokale geschlossen haben, werden alle Zweitstimmen gezählt. Dann wird der Prozentanteil ausgerechnet: Wieviel Prozent aller abgegebenen Stimmen hat welche Partei bekommen? So wird berechnet, wie viele Abgeordnete jede Partei in den Bundestag schicken darf.
Es kommen aber nur die Parteien in den Bundestag, die mindestens fünf Prozent der Stimmen bekommen haben. Sonst würden ganz viele kleine Parteien in den Bundestag einziehen, und dann wäre die Zusammenarbeit sehr kompliziert.

Freie Wahlen sind ein Merkmal der Demokratie
Was wählt man mit der Erststimme?
Wenn feststeht, wie viele Sitze im Bundestag eine Partei über die Zweitstimmen bekommen hat, werden die Sitze an die Kandidaten verteilt. Dafür wird die Erststimme interessant: Denn mit der Erststimme wählen die Bürger eine bestimmte Kandidatin oder einen Kandidaten für ihren Wahlkreis.
Diese Kandidaten sind auf dem Stimmzettel links aufgelistet. Man nennt diese Personen Direktkandidaten, weil sie direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden.
Es gibt in Deutschland 299 Wahlkreise. Da aus jedem Wahlkreis eine Person in den Bundestag geschickt wird, sind alle Regionen mit ihren Interessen dort vertreten.
Die Direktkandidaten füllen nun die Sitze im Bundestag, die ihrer Partei über die Zweitstimme erhalten haben.

Der Deutsche Bundestag ist die wichtigste Volksvertretung Deutschlands
Für die Sitze, die dann noch frei sind, gibt es eine Liste mit weiteren Personen aus der Partei. Diese sogenannte Landesliste wird vor der Wahl von den Parteien zusammengestellt und veröffentlicht.
Übrigens bekommt eine Partei manchmal über die Zweitstimme nicht genug Stimmen, um alle Direktkandidaten unterzubringen. Dann kann es passieren, dass einige Menschen doch nicht im Bundestag arbeiten dürfen, obwohl sie in ihrem Wahlkreis gewonnen haben. Es scheiden dann diejenigen aus, die die wenigsten Stimmen bekommen haben.
Besonderheiten
Erststimme und Zweitstimme kann man bei der Bundestagswahl aufteilen: Man muss nicht unbedingt mit der Erststimme den Kandidaten der Partei wählen, der man die Zweitstimme gibt.
Die meisten Bewerberinnen und Bewerber treten für eine bestimmte Partei an. Es gibt aber auch unabhängige Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Partei angehören. Bekommt eine solche Person die meisten Stimmen in ihrem Wahlkreis, dann ist ihr damit ein Sitz im Bundestag sicher.
Gewinnen mindestens drei Direktkandidaten einer Partei ihren Wahlkreis, kommt diese Partei in den Bundestag, auch wenn sie über die Zweitstimme keine fünf Prozent erzielt hat.
(Erstveröffentlichung 2025. Letzte Aktualisierung 20.02.2025)
Quelle: WDR